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   OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03   

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https://dejure.org/2003,24313
OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03 (https://dejure.org/2003,24313)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2003 - 4 LC 153/03 (https://dejure.org/2003,24313)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 4 LC 153/03 (https://dejure.org/2003,24313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rückwirkende Heranziehung der Eltern zu den Kosten einer gewährten Maßnahme der Jugendhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 SGB 8; § 91 Abs 1 Nr 4 SGB 8; § 92 Abs 1 SGB 8; § 94 SGB 8
    Beitrag; Eltern; Ersparnis; Hilfeleistung; Jugendhilfe; Kosten; Unterhalt; Vergangenheit; Vertrauensschutz; Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.04.1972 - V C 72.71

    Gewährung einer Heilbehandlung im Rahmen der Tuberkulosehilfe -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
    Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen könne ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet worden sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.; Urt. v. 25.1 1.1982 - BVerwG 5 C 13.82 - a. a. O., 411; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS Bd. 41, 463; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19).

    Dazu habe das BVerwG (Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.) für den sozialhilferechtlichen Kostenbeitrag ausgeführt:.

    Nach der von dem Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.) ist die Kostenbeitragsforderung "alsbald" geltend zu machen, um dem Gebot der Rechtssicherheit Rechnung zu tragen und dem Beitragspflichtigen Gewissheit darüber zu verschaffen, welche finanziellen Belastungen er auf Grund der Hilfegewährung zu tragen habe.

  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82

    Teilrückforderung von Eingliederungshilfe wegen Überzahlung - Bedingungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
    Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen könne ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet worden sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.; Urt. v. 25.1 1.1982 - BVerwG 5 C 13.82 - a. a. O., 411; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS Bd. 41, 463; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2001 - 4 L 3963/00

    Arbeitstraining; Behinderter; Einkommen; Einkommenseinsatz; Freibetrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
    Unter den beschriebenen Umständen wäre eine solche Vorstellung aber so abwegig, dass sie rechtlich nicht schutzwürdig wäre und die rückwirkende Erhebung eines Kostenbeitrags jedenfalls - wie hier - noch während der laufenden Hilfegewährung nicht ausschlösse (vgl. zur rückwirkenden Heranziehung eines Hilfeempfängers zu den Kosten seiner stationären Betreuung nach Sozialhilferecht: Urt. d. Sen. V. 17.10.2001 - 4 L 3963/00 -, FEVS Bd. 53, 232, 240).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2004 - 4 LC 47/03

    Aufwendung; Aufwendungsersparnis; Ersparnis; Existenzminimum; Jugendhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
    Seien die angefochtenen Bescheide somit für die Vergangenheit bereits deswegen aufzuheben, weil es an den besonderen Voraussetzungen für eine rückwirkende Heranziehung des Klägers zu den Kosten der für seinen Sohn geleisteten Jugendhilfe fehle, bedürfe es keiner Erörterung, inwieweit der Bescheid vom 26.02.2001 zusätzlich deswegen nicht Bestand haben könnte, weil ein isolierter, einkommensunabhängiger Zugriff auf das dem Beitragspflichtigen gewährte Kindergeld, wie er mit diesem Bescheid vorab erfolgt sei, mit der kostenbeitragsrechtlichen Vorschrift des § 94 Abs. 2 SGB VIII u. U. nicht im Einklang stehe (dazu: Urt. der Kammer vom 18.12.2002 - 6 A 135/01 - > NdsOVG 4 LC 47/03 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1990 - 6 S 1807/89

    Sozialhilferecht - Zu den Voraussetzungen einer nachträglichen Anforderung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
    Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen könne ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet worden sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.; Urt. v. 25.1 1.1982 - BVerwG 5 C 13.82 - a. a. O., 411; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS Bd. 41, 463; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19).
  • VG München, 25.07.2012 - M 18 K 10.6260

    Die Festsetzung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag begründet keine

    Die Klägerin hat zwar zutreffend erkannt, dass die Beteiligung an den Kosten einer Erziehungs- bzw. Jugendhilfemaßnahme grundsätzlich "alsbald" und damit zeitnah zur ersten Leistungserbringung geltend gemacht werden soll, insbesondere um dem Gebot der Rechtssicherheit Rechnung zu tragen und dem Kostenbeitragspflichtigen Gewissheit darüber zu verschaffen, welche konkreten finanziellen Belastungen er aufgrund der Hilfegewährung zu tragen hat (OVG Lüneburg v. 2.12.2003, 4 LC 153/03 unter Verweis auf BVerwG v. 19.4.1972, V C 72.71; OVG Nordrhein-Westfalen v. 1.4.2011, 12 A 1292/09; VG Magdeburg v. 17.2.2010, 4 A 27/09).

    Auch wenn zum damaligen Zeitpunkt die Höhe des konkreten Kostenbeitrags noch nicht bekannt war, konnte die Klägerin von da an nicht mehr in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen, keinen Kostenbeitrag für die Erziehungshilfemaßnahme zugunsten ihres Sohns leisten zu müssen (OVG Lüneburg v. 2.12.2003, 4 LC 153/03).

    Oktober 2006 bis Mai bzw. Juni 2007 konnte sich, gerade auch, weil die Hilfe zugunsten ihres Sohns noch fortdauerte, kein schutzwürdiges Vertrauen der Klägerin dahingehend entwickeln, entgegen der im Oktober 2006 angekündigten Möglichkeit doch keinen Kostenbeitrag leisten zu müssen (vgl. OVG Lüneburg v. 2.12.2003, 4 LC 153/03).

  • VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 14 K 10.00614

    Verwirkung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs (Kostenbeitrag) - hier verneint

    Auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Urteil vom 2.12.2003 - 4 LC 153/03) verlange eine möglichst zeitnah zum Beginn der Hilfegewährung erfolgende Heranziehung zu einem Kostenbeitrag.

    Auch die von Klägerseite zitierte Rechtsprechung (OVG Lüneburg vom 2.12.2003 - 4 LC 153/03 - m.w.N.) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Selbst wenn der dortige Kläger gemeint haben möge, er werde jedenfalls nicht mehr rückwirkend zu den Kosten der seinem Sohn gewährten Hilfe herangezogen, wäre unter den beschriebenen Umständen eine solche Vorstellung aber so abwegig, dass sie rechtlich nicht schutzwürdig wäre und die rückwirkende Erhebung eines Kostenbeitrags jedenfalls noch während der laufenden Hilfegewährung nicht ausschlösse (OVG Lüneburg vom 2.12.2003 - 4 LC 153/03 - m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2008 - L 8 SO 192/06
    Auch wenn die Höhe eines Kostenbeitrages nicht bekannt sei, könne ein Beitragspflichtiger nicht darauf vertrauen, dass er nicht einmal die ersparten Lebenshaltungskosten werde bezahlen müssen, zumal er sich darüber Kenntnis beschaffen könne (vgl Niedersächsisches OVG, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 4 LC 153/03 -).

    Ein Kostenbeitrag könne nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet worden sei und die angekündigte Heranziehung alsbald realisiert werde (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 4 LC 153/03 -, juris).

    Diese Zeitspanne bis zur Geltendmachung der Kostenbeiträge ist in Anbetracht dessen, dass die Kläger mit ihrer Heranziehung zu Kostenbeiträgen rechnen mussten und Kostenbeiträge nur in Höhe der durch die stationäre Betreuung ihres Sohnes ersparten Kosten seines Lebensunterhalts gefordert werden, nicht treuwidrig oder rechtsmissbräuchlich lang (vgl auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 2. Dezember 2003, aaO, mit ähnlichen Erwägungen zu einem ebenso langen Zeitraum).

  • OVG Sachsen, 12.01.2021 - 3 D 15/20

    Festsetzung des Kostenbeitrags anhand von Durchschnittseinkommen;

    Ob im Übrigen zu fordern ist, dass eine Leistungsfestsetzung alsbald (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. April 1972 - V C 72.71 -, juris Rn. 12 zur Tuberkolosehilfe nach BSHG; NdsOVG, Urt. v. 2. Dezember 2003 - 4 LC 153/03 -, juris Rn. 58) zu fordern ist oder ob mangels im Achten Buch Sozialgesetzbuch enthaltener Verjährungsregeln auf die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB zurückzugreifen ist (Krome in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., Stand: 7. Dezember 2020, § 92 SGB VIII Rn. 63; Kunkel/Kepert a. a. O. Rn. 14), kann der Senat vorliegend dahinstehen lassen.
  • VG Magdeburg, 17.02.2010 - 4 A 27/09

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII

    Schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Kostenbeitrag nicht oder in geringerer Höhe erhoben wird, besteht aber dann nicht, wenn dem Kostenpflichtigen bekannt ist, dass er zu den Kosten der Maßnahme herangezogen wird (vgl. hierzu Nds. OVG, Urteil vom 02.12.2003 - 4 LC 153/03 -, juris) und die Höhe des Kostenbeitrags noch nicht abschließend ermittelt werden konnte, weil der Kostenpflichtige Unterlagen zu seinen Einkommensverhältnissen nicht vorgelegt hat.
  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 12 ZB 13.1886

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines jugendhilferechtlichen

    Wenn es der Kläger angesichts des Wegfalls der Unterhaltsleistungen und des entsprechenden Hinweises der Beklagten indes versäumt, Rücklagen für den Kostenbeitrag zu bilden, rechtfertigt dies unter Verweis auf die "Lebensrealität des normal verdienenden Bürgers" die Annahme der Verwirkung der Kostenbeitragsforderung nicht (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, U.v. 2.12.2003 - 4 LC 153/03 - juris Rn. 59; zur Notwendigkeit der Rücklagenbildung im Unterhaltsrecht, die der Annahme der Verwirkung entgegensteht vgl. OLG Hamm, U.v. 6.8.2009 - 2 UF 241/08 - FamRZ 2010, 303 ff. Rn. 81).
  • SG Hannover, 08.09.2006 - S 52 SO 236/05
    Denn auch wenn die Höhe des Kostenbeitrages noch nicht be-kannt ist, kann ein Beitragspflichtiger nicht darauf vertrauen, dass er nicht einmal die er-sparten Lebenshaltungskosten werde bezahlen müssen, zumal er sich darüber Kenntnis beschaffen kann (vgl. Niedersächsisches OVG Urteil vom 02. Dezember 2003, Az.: 4 LC 153/03).

    Eine derartige Vorstellung wäre jedenfalls nicht schutzwürdig (vgl. OVG Nieder-sachsen Urteil vom 02. Dezember 2003, aaO sowie bereits Urteil des OVG Niedersach-sen vom 17.10.2001, Az.: 4 L 3963/00).

  • VG Osnabrück, 25.04.2005 - 6 A 162/03

    Begünstigung; Belastung; Dauerwirkung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht;

    Den vorstehenden Ausführungen hat sich das OVG Lüneburg angeschlossen (vgl. Urt. v. 02.12.2003 - 4 LC 153/03 -).
  • SG Hannover, 26.06.2007 - S 51 SO 482/06
    Denn anders als bei der Rückforderung gewähr-ter und verbrauchter Sozialleistungen gemäß §§ 45, 50 SGB X, wonach ein Vertrauen des Empfängers auf die Rechtmäßigkeit der Leistungen schutzwürdig sein kann, schützt das Gesetz nicht das Vertrauen des Hilfeempfängers darauf, dass sein Einkommen und Vermögen nicht zu den Kosten der Sozialhilfe herangezogen werde (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2001, Az. 4 L 3963/00; OVG Lüneburg, Urteil vom 02.12.2003, Az. 4 LC 153/03).
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